Situation einordnen
Du beantwortest wenige Fragen zu deiner Laufbahn, deinem Dienstherrn und dem, was dir wichtig ist.
BeamtenAnker24 hilft dir dabei, Krankenversorgung, Heilfürsorge, private Krankenversicherung (PKV), Dienstunfähigkeit und Vorsorge verständlich einzuordnen – damit du einen klaren Überblick darüber bekommst, was für deinen Weg relevant ist, welche Möglichkeiten du hast und was zu deiner Situation passt.
Beratung und Vermittlung erfolgen durch Florian Löffler als Exklusivvertreter der BarmeniaGothaer AG auf Grundlage der vertretenen Versicherungsunternehmen – kein unabhängiger Gesamtmarktvergleich. Details zur Erstinformation.
Der Online-Check dient nur zur Orientierung. Die eigentliche Beratung bleibt persönlich und nachvollziehbar.
Du beantwortest wenige Fragen zu deiner Laufbahn, deinem Dienstherrn und dem, was dir wichtig ist.
Wir gehen deine Situation gemeinsam durch – digital oder am Beratungsstandort in Freiburg im Breisgau.
Erst danach wird konkret geprüft, welche Lösungen aus der Beratungsgrundlage tatsächlich zu deinem Bedarf passen.
Der Einstieg richtet sich nicht nach Versicherungswissen, sondern nach deiner tatsächlichen Situation.
Auch wenn deine Beamtenlaufbahn erst später beginnt, können zukünftige Wechselmöglichkeiten bereits heute vorbereitet werden.
Für Ausbildung und Vorbereitungsdienst – mit passender Einordnung von Beihilfe oder Heilfürsorge.
Krankenabsicherung, Ergänzungsschutz, Dienstunfähigkeit / Berufsunfähigkeit und Vorsorge passend zur aktuellen Laufbahn.
Insbesondere Polizeivollzugsbeamt:innen und Angehörige weiterer heilfürsorgeberechtigter Dienste – inklusive Anwartschaft, Option und Zusatzschutz.
Dann kann ein früher Optionsschutz interessant sein. Die BarmeniaGothaer „Genau-Für-Sie Option“ kostet für die versicherbare Zielgruppe 1,00 € monatlich je versicherter Person. Voraussetzungen und Eignung werden vor einer Vermittlung individuell geprüft.

Der Anker steht für Orientierung und einen festen Bezugspunkt – gerade dann, wenn sich durch Studium, Verbeamtung, Dienstherr oder Laufbahn vieles verändert. BeamtenAnker24 soll dir helfen, die relevanten Themen einzuordnen, Möglichkeiten zu verstehen und Entscheidungen mit einem klaren Überblick zu treffen.
Orientierung · Klarheit · persönlicher Ansprechpartner
Mehr über BeamtenAnker24Je nach Krankenversorgung, Beihilfe oder Heilfürsorge können einzelne Ergänzungen sinnvoll sein. Welche davon wirklich passen, wird anhand deiner persönlichen Situation eingeordnet.
Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung und weiterer stationärer Schutz können je nach Versorgungssystem unterschiedlich relevant sein.
Zusatzschutz kann unter anderem Leistungen für Sehhilfen, ambulante Behandlungen, Zahnbehandlung und Zahnersatz ergänzen.
Für Reisen kann ein eigener Auslandskrankenversicherungsschutz relevant sein, weil die heimische Absicherung nicht jede Leistung im Ausland übernimmt.
Die Pflege-Pflichtversicherung bildet den Grundschutz. Ein zusätzlicher Schutz kann darüber hinaus ein frei verwendbares Pflegemonatsgeld bereitstellen.
Krankenversorgung ist oft der Einstieg. Arbeitskraft, Haftungsrisiken und langfristige Vorsorge gehören aber genauso in den Blick.
Der Einkommensschutz sollte die Besonderheiten der Beamtenlaufbahn berücksichtigen. Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit werden deshalb nicht einfach gleichgesetzt.
Dienstliche Haftungsrisiken können getrennt von der privaten Haftpflicht betrachtet und passend eingeordnet werden.
Die Beamtenversorgung bildet eine Basis. Persönliche Ziele und gewünschte finanzielle Spielräume können zusätzlich geplant werden.
Wer erst später Beihilfe oder private Krankenversicherung benötigt, kann bestimmte Wechselmöglichkeiten frühzeitig vorbereiten.
Ab dem 1. Januar 2027 können die neuen steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukte angeboten werden. Neu sind unter anderem geförderte Altersvorsorgedepots; daneben bleiben auch Garantieprodukte möglich. Beamt:innen gehören ausdrücklich zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis, wenn die erforderliche Einwilligung zur Datenübermittlung gegenüber der zuständigen Stelle vorliegt. Damit kann die neue Förderung auch für Beamt:innen ein zusätzlicher Baustein neben der beamtenrechtlichen Versorgung sein. Welche Lösung zu deiner Situation passt, sollte individuell geprüft werden.
Mit dem kostenlosen 360° Absicherungscheck kannst du zusätzlich prüfen, welche Bereiche deiner persönlichen Absicherung für deine Situation relevant sein könnten und wo sich ein genauerer Blick lohnt.
Die Antworten sind bewusst verständlich gehalten. Die konkrete Regelung hängt vom Dienstherrn, vom Bundesland und von der persönlichen Situation ab.
Zum Beispiel: Beihilfe, Polizei, Pension oder Öffnungsaktion.
Dazu haben wir noch keine passende FAQ. Stell deine Frage einfach in der Beratung.
Nein. Eine Krankenversicherung ist Pflicht, aber eine private Krankenversicherung ist nicht automatisch vorgeschrieben. Welche Lösung infrage kommt, hängt unter anderem vom Dienstherrn, von der Beihilfeform, vom Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung und von deiner persönlichen Situation ab.
Bei der aufwendungsbezogenen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften an beihilfefähigen Krankheits- und Pflegeaufwendungen. Für den verbleibenden Anteil wird ein passender Krankenversicherungsschutz benötigt.
Die pauschale Beihilfe ist eine Alternative zur klassischen aufwendungsbezogenen Beihilfe. Der Dienstherr zahlt dann einen monatlichen Zuschuss zu einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung mit 100-%-Versicherungsumfang; zum Pflegeversicherungsbeitrag wird keine pauschale Beihilfe gezahlt. Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb einer fünfmonatigen Ausschlussfrist gestellt werden. Die Entscheidung ist im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg grundsätzlich unwiderruflich.
Der Bemessungssatz legt fest, welchen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen die Beihilfe übernimmt. In Baden-Württemberg beträgt er aktuell bei aktiven Beamt:innen ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind grundsätzlich 50 %, bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 % und für berücksichtigungsfähige Kinder 80 %. Für andere Dienstherren und Bundesländer können andere Regelungen gelten.
In vielen klassischen Beamtenlaufbahnen besteht bereits im Beamtenverhältnis auf Widerruf beziehungsweise im Vorbereitungsdienst ein Beihilfeanspruch. Bei besonderen Laufbahnen, etwa in Teilen von Polizei oder Feuerwehr, kann stattdessen Heilfürsorge gelten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein rückwirkender Beginn zum Start des Beamtenverhältnisses möglich sein, insbesondere nach vorheriger GKV-Pflichtversicherung. Die Barmenia-Bedingungen MB/KK 09 mit TB/KK 13 sehen beim Wechsel aus der GKV einen unmittelbaren Anschluss vor, wenn der Antrag spätestens zwei Monate nach Ende der Vorversicherung gestellt wird und der Versicherungsschutz unmittelbar anschließen soll. Annahmevoraussetzungen, passender Tarif und konkreter Beginn müssen dennoch geprüft werden.
Diese zwei Monate sind keine allgemeine gesetzliche GKV-Wechselfrist. Endet die Versicherungspflicht, setzt sich die GKV grundsätzlich freiwillig fort. Für den Austritt nach § 188 Abs. 4 SGB V sind grundsätzlich zwei Wochen nach dem Hinweis der Krankenkasse und der Nachweis einer anderweitigen Absicherung maßgeblich. Deshalb müssen PKV-Beginn und GKV-Beendigung zusammen geklärt werden. Melde dich möglichst früh nach der Verbeamtung; eine Rückdatierung ist nicht pauschal garantiert.
Der Beitrag hängt unter anderem von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Risikoprüfung, Beihilfebemessungssatz, Leistungsumfang, Tarif, einem möglichen Selbstbehalt und deiner Ausgangssituation ab. Eine beihilfekonforme PKV versichert grundsätzlich den Anteil, den die Beihilfe nicht abdeckt; konkrete Leistungslücken sind zusätzlich zu prüfen. Einen allgemeingültigen Preis oder die pauschale Aussage „immer günstiger als die GKV“ gibt es deshalb nicht.
Die Öffnungsaktion teilnehmender PKV-Unternehmen ermöglicht bestimmten Beamtenanfänger:innen, auch Beamt:innen auf Widerruf, und berechtigten Angehörigen einen erleichterten Zugang: keine Ablehnung aus Risikogründen, keine Leistungsausschlüsse und höchstens 30 % Risikozuschlag im Rahmen der Aktion.
Für neu verbeamtete Personen gilt grundsätzlich eine Antragsfrist von sechs Monaten ab der maßgeblichen erstmaligen Verbeamtung. Für erstmals berücksichtigungsfähige Angehörige gelten eigene Voraussetzungen und Fristbeginne. Bei einem späteren Statuswechsel darf nicht automatisch von einer neuen Frist ausgegangen werden. Berechtigung, teilnehmendes Unternehmen und genaue Frist prüfen wir individuell.
Heilfürsorge ist eine besondere Krankenfürsorge des Dienstherrn für bestimmte Berufsgruppen. Während des Heilfürsorgeanspruchs ist häufig keine klassische beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung erforderlich; Zusatzschutz und eine Anwartschaft für die Zeit danach können trotzdem relevant sein.
Ja. Polizeivollzugsanwärter:innen in Baden-Württemberg haben grundsätzlich bereits ab Beginn ihres heilfürsorgeberechtigten Dienstverhältnisses Anspruch auf Heilfürsorge. Für Polizeivollzugsbeamt:innen besteht dieser Anspruch im aktiven Dienst fort. In anderen Bundesländern und beim Bund gelten teilweise andere Regelungen; deshalb fragt BeamtenAnker24 nach Dienstherrn und Laufbahn.
Mit dem Ende der Heilfürsorge muss die Krankenabsicherung neu geordnet werden. Eine zuvor vereinbarte Anwartschaft oder ein passendes Optionsrecht kann den späteren Wechsel vorbereiten. Welche Beihilfe- und Versicherungslösung dann gilt, richtet sich nach Dienstherrn und persönlicher Situation.
Eine Anwartschaft ist grundsätzlich kein laufender Krankheitskostenschutz. Sie bereitet die spätere Aktivierung einer privaten Krankenversicherung vor und kann insbesondere den Gesundheitszustand für den späteren Wechsel sichern.
Bei der BarmeniaGothaer sichert die kleine Anwartschaft den späteren Zugang ohne erneute Gesundheitsprüfung, bildet aber keine Alterungsrückstellungen und sichert nicht das ursprüngliche Eintrittsalter. Die große Anwartschaft bildet zusätzlich Alterungsrückstellungen und sichert das Eintrittsalter. Welche Variante passt, hängt von Laufbahn und geplantem Zeitpunkt der späteren Aktivierung ab.
Ja. Für Studierende und Absolvent:innen mit dem beruflichen Ziel einer Beamtenlaufbahn gibt es die BarmeniaGothaer „Genau-Für-Sie Option“. Sie kann bei rechtzeitiger Ausübung den späteren Wechsel in eine beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung oder in eine Ergänzungsversicherung zur GKV ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen. Das Höchstaufnahmealter liegt nach den zugrunde gelegten Tarifbedingungen bei 40 Jahren.
Nach den zugrunde gelegten aktuellen Tarifunterlagen beträgt der monatliche Tarifbeitrag 1,00 € je versicherter Person. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Tarifbedingungen bei Abschluss gelten, wird vor einer Vermittlung geprüft.
Ja. Je nach Ausgangssituation können einzelne Bausteine geprüft werden, zum Beispiel Krankenhaus, ambulante Leistungen, Zahn, Augen, Ausland oder Pflegezusatz. Entscheidend ist, welche Lücke deine bestehende Absicherung tatsächlich lässt.
Wahlleistungen sind zusätzliche Krankenhausleistungen über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus, zum Beispiel die Unterbringung im Zweibettzimmer oder eine wahlärztliche Behandlung. In Baden-Württemberg sind solche Wahlleistungen bei klassischer Beihilfe grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn der monatliche Beihilfebeitrag von 22 € gezahlt wird. Bei gewählter pauschaler Beihilfe sind diese Wahlleistungen nicht über die Beihilfe erstattungsfähig.
Die Pflege-Pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschriebener Grundschutz. Eine Pflegezusatzversicherung kann darüber hinaus zusätzliche finanzielle Leistungen vorsehen. Bei BarmeniaGothaer wird aktuell unter anderem ein Pflegemonatsgeld angeboten, das abhängig vom Pflegegrad eine feste monatliche Geldleistung vorsieht.
Berufsunfähigkeit ist ein versicherungsvertraglicher Begriff, Dienstunfähigkeit ein beamtenrechtlicher. Bei Beamt:innen sollte deshalb geprüft werden, ob und wie eine Dienstunfähigkeitsklausel im gewünschten Einkommensschutz ausgestaltet ist.
Private Haftpflicht und dienstliche Haftungsrisiken sind nicht dasselbe. Bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Dienstpflichtverletzung können nach den einschlägigen beamtenrechtlichen Regeln Ersatzansprüche des Dienstherrn entstehen. Eine Diensthaftpflicht kann versicherbare dienstliche Risiken ergänzend abdecken; vorsätzlich verursachte Schäden sind dadurch nicht automatisch versichert. Ob du zusätzlichen Schutz benötigst, hängt von deiner Tätigkeit und deiner vorhandenen Absicherung ab.
Ja. Berücksichtigungsfähige Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen Ehe- oder Lebenspartner:innen können den Beihilfebemessungssatz und den benötigten Versicherungsschutz beeinflussen. Die Einzelheiten richten sich nach der jeweils geltenden Beihilfevorschrift.
Beihilfe- und Heilfürsorgeregelungen können sich unterscheiden. Bemessungssätze, Wahlmöglichkeiten und ergänzender Schutz müssen daher gegebenenfalls neu eingeordnet werden. Gehe nicht automatisch davon aus, dass deine bisherige Lösung unverändert passt. Lass die konkrete Versorgung möglichst vor dem Wechsel prüfen.
Eine Beamtenpension ersetzt nicht automatisch das bisherige Einkommen. Die tatsächliche Versorgung hängt unter anderem von der ruhegehaltfähigen Dienstzeit, den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und dem persönlichen Laufbahnverlauf ab. Ein später Einstieg in die Beamtenlaufbahn, Teilzeit, Beurlaubungen oder ein früherer Ruhestand können die spätere Versorgung beeinflussen.
Entscheidend ist deshalb nicht pauschal, ob Beamt:innen eine „gute Pension“ bekommen, sondern wie groß die persönliche Differenz zwischen der voraussichtlichen Versorgung und dem gewünschten Einkommen im Ruhestand ist.
Private Altersvorsorge kann eine solche individuelle Versorgungslücke ergänzen und zusätzliche finanzielle Flexibilität im Alter schaffen. Ob überhaupt eine Lücke besteht und wie groß sie ist, sollte anhand der persönlichen Versorgung und der eigenen Ziele berechnet werden.
Wenn eine individuelle Versorgungslücke besteht, kann eine private Rentenversicherung ein möglicher Baustein sein. Sie kann langfristig Kapital aufbauen und später je nach Vertragsgestaltung eine lebenslange Rente, eine Kapitalauszahlung oder andere Auszahlungsformen ermöglichen. Fondsgebundene Varianten können dabei Kapitalmarktchancen nutzen; andere Konzepte setzen stärker auf Garantien. Lebensversicherungen können zusätzlich Elemente zur Hinterbliebenenabsicherung enthalten. Welche Form sinnvoll ist, hängt unter anderem von Laufzeit, gewünschter Sicherheit, Renditechancen, Flexibilität, Kosten und steuerlicher Behandlung ab – deshalb sollte nicht pauschal ein bestimmtes Produkt gewählt werden.
Für die Beratung über BeamtenAnker24 wird kein separates Beratungshonorar berechnet. Kommt es zu einem Versicherungsabschluss, erhalte ich für meine Tätigkeit eine Provision und sonstige Vergütungen, die in der zu entrichtenden Versicherungsprämie enthalten sind. Die Einzelheiten findest du in der Erstinformation.
Nein. BeamtenAnker24 ist ein Themenbereich der Beratung von Florian Löffler als gebundenem Versicherungsvertreter der BarmeniaGothaer AG. Die Beratung erfolgt auf Grundlage der in der Erstinformation genannten vertretenen Versicherungsunternehmen und ist kein unabhängiger Gesamtmarktvergleich.
Nein. Der Beamten-Check dient zunächst der Orientierung und die Beratungsanfrage verpflichtet dich zu keinem Abschluss. Erst im persönlichen Gespräch wird eingeordnet, welche Themen für deine Situation überhaupt relevant sind.
Informationsstand: September 2026. Beihilfe- und Heilfürsorgeregelungen können sich ändern und unterscheiden sich nach Dienstherrn und Bundesland.
BeamtenAnker24 ist ein eigener Themenbereich meiner Beratung. Meine beruflichen Qualifikationen decken darüber hinaus Kranken- und Pflegeversicherung, private Finanzanalyse, Altersvorsorge und Generationenberatung ab.
BeamtenAnker24 für Studierende mit Beamtenziel, Beamtenanwärter:innen, Beamt:innen sowie Heilfürsorgeberechtigte.